Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1. Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen von Palcut gemäß einem Vertrag (der „Vertrag“) zwischen Palcut A/S („Palcut“) und einem Käufer („Käufer“).
Die Bedingungen gelten nicht für Verträge über die laufende Wartung oder Vermietung von Maschinen oder mechanischen, elektrischen oder elektronischen Geräten.
1.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den im Vertrag genannten Bedingungen hat der Vertrag Vorrang. Die Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers.
1.3. Für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Maschinen oder mechanischen, elektrischen oder elektronischen Geräten gilt Orgalime S 2012. Abweichungen und Ergänzungen zu Orgalime S 2012 sind in Abschnitt 1 aufgeführt.
1.4. Abschnitt 2 gilt für den Verkauf und die Lieferung von Papierprodukten.
Abschnitt 1 – Maschinen und mechanische, elektrische oder elektronische Geräte
2.1. Angebote von Palcut müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Angebots schriftlich angenommen werden, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
2.2. Die Annahme durch den Käufer wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Palcut akzeptiert. Die Auftragsbestätigung stellt somit die endgültige Vereinbarung zwischen Palcut und dem Käufer dar. Der Käufer hat unverzüglich zu reklamieren, wenn die Auftragsbestätigung nicht seiner Annahme entspricht.
2.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag nach Erteilung der Auftragsbestätigung zu ändern.
2.4. Palcut behält sich das Recht vor, Zwischenverkäufe zu tätigen, bis die endgültige Auftragsbestätigung eingegangen ist.
2.5. Palcut haftet nicht für Druckfehler, falsche Berechnungen oder andere Fehler in Angeboten.
2.6. Von Palcut mündlich, im Internet, in Prospekten etc. erteilte Auskünfte sind für die Beurteilung der verkauften Ware unerheblich.
3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.
3.2. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Produkten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Beratung) nicht im Preis enthalten.
3.3. Alle Preislisten sind unverbindlich und der vereinbarte Preis wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
3.4. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise, die auf den am Tag des Angebots oder der Auftragsbestätigung geltenden Lieferantenpreisen, Wechselkursen, Zöllen und Steuern, einschließlich Ein- und Ausfuhrabgaben, basieren. Palcut behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern, wenn sich die oben genannten Faktoren vor der Lieferung ändern.
4.1. Der gesamte Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent (%) pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum (oder der nach geltendem Recht zulässige Höchstzinssatz, je nachdem, welcher Satz niedriger ist).
4.3. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Palcut keine Aufrechnung vornehmen.
5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (In-coterms 2020) an die Geschäftsadresse von Palcut.
5.2. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Lieferung, unabhängig davon, ob später eine Montage durch Palcut oder andere erfolgt.
5.3. Palcut kann ohne Haftung und auf Wunsch des Käufers bei der Kontaktaufnahme mit dem Frachtführer behilflich sein.
5.4. Wurde eine andere Lieferklausel schriftlich vereinbart, hat der Käufer Transportschäden unverzüglich nach Erhalt sowohl Palcut als auch dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen und auf dem Frachtbrief zu vermerken.
6.1. Von der Klausel 15 der Orgalime S 2012 wird dahingehend abgewichen, dass der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden und indirekten Schäden hat.
7.1. In Ergänzung zu Klausel 26 von Orgalime S 2012 haftet Palcut auch nicht für Mängel, die durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung der gelieferten Produkte, durch unsachgemäßen Betrieb oder unsachgemäße Behandlung der gelieferten Produkte, durch Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung, der Betriebsbedingungen, der vereinbarten Belastungen oder der Wartungs- und Instandhaltungsintervalle oder durch die Verwendung falscher Materialien oder Ersatzmaterialien oder durch das Fehlen einer korrekten Dokumentation für die Wartung verursacht werden.
7.2. Von der Klausel 27 der Orgalime S 2012 wird dahingehend abgewichen, dass die Haftung von Palcut auf Mängel beschränkt ist, die sich innerhalb des folgenden Zeitraums zeigen:
7.3. Bei Verkauf an Endkunden: 12 Monate ab Lieferung oder nach 8000 Betriebsstunden des Produkts.
7.4. Bei Verkauf an einen Integrator: 18 Monate ab Lieferung an den Integrator.
7.5. Wird das Produkt intensiver genutzt als vereinbart, verkürzen sich die genannten Fristen entsprechend.
8.1. Die Sicherheit des Systems liegt nicht in der alleinigen Verantwortung von Palcut. Die Sicherheit hängt auch davon ab, dass das System richtig bedient und gewartet wird.
8.2. Sicherheitsnormen und -vorschriften der Industrie für Förderanlagen und zugehörige Ausrüstung sind für die Konstruktion der Maschinen sowie der mechanischen, elektrischen oder elektronischen Geräte von Palcut von wesentlicher Bedeutung. Gegebenenfalls ist der Käufer dafür verantwortlich, sich an die Behörden zu wenden, um das System von deren Sicherheitsinspektoren überprüfen zu lassen. Diese Inspektionen können jederzeit mit angemessener Vorankündigung vor der Lieferung und Montage des Systems und mit einem Vertreter von Palcut stattfinden.
9.1. Gewährt der Hersteller oder der Lieferant von Palcut dem Käufer erweiterte Garantien, so sind diese gegenüber Palcut nicht einklagbar.
10.1. Palcut behält sich sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte nach geltendem Recht vor. „Rechte an geistigem Eigentum“ sind alle „imateriellen und materiellen Eigentumsrechte“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte in Bezug auf Erfindungen, Patente, Patentanmeldungen, Domänennamen und Know-how für alle Produkte, Verfahren, Methoden, Maschinen, Produktion, Zeichen, technische Zeichnungen oder neue oder nützliche Verbesserungen daran, sowie Urheberrechte, Markenrechte und alle Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Software und Aufbau und Eigenschaften von Komponenten. Dem Käufer bzw. Endkunden wird ein unbefristetes und unentgeltliches Nutzungsrecht zur Verwertung der Rechte an geistigem Eigentum von Palcut an den Produkten eingeräumt, soweit das Nutzungsrecht für die Verwendung des Produkts für den erworbenen Zweck erforderlich ist.
11.1. Diese Klausel 11 ersetzt die Klauseln 46 und 47 von Orgalime S 2012.
11.2. Alle Streitigkeiten zwischen Palcut und dem Käufer, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder die Gültigkeit des Vertrags, werden vom See- und Handelsgericht in Kopenhagen oder – falls die Streitigkeit nicht in den Zuständigkeitsbereich des See- und Handelsgerichts fällt – von dem zuständigen Ge-richt am Sitz von Palcut entschieden.
11.3. Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag findet dänisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
12.1. Wenn der Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Kauf einer Maschine oder eines mechanischen, elektrischen oder elektronischen Geräts damit verbundene Dienstleistungen erworben hat, wie z. B. Montage, Inbetriebnahme, Schulung oder Handhabung von FAT für den Integrator, erbringt Palcut die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den Bestimmungen dieser Klausel 12. Für den Verkauf und die Lieferung der gekauften Dienstleistungen gelten außerdem Abschnitt 2 Klausel 13, 14, 17, 22, 23, 24 und 25 der vorliegenden Bedingungen.
12.2. Die von Palcut angegebenen Lieferzeiten für die Dienstleistungen sind nicht verbindlich, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart. Palcut behält sich das Recht vor, sich aufgrund von Lieferproblemen zu verspäten, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, unabhängig von der Ursache. Palcut behält sich außerdem das Recht vor, die Lieferung zu verschieben und neu zu terminieren. Palcut haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen.
12.3. Palcut haftet für alle Schäden am Produkt und am Eigentum des Käufers, die durch die Fahrlässigkeit von Palcut bei der Erbringung der Dienstleistungen verursacht werden. Die Haftung von Palcut ist jedoch auf den vereinbarten Preis für die betreffende Dienstleistung beschränkt.
12.4. Der Käufer ist ohne Bezahlung, zum richtigen Zeitpunkt und auf die richtige Weise dazu verpflichtet:
12.4.1. den Montageort für die Mitarbeiter von Palcut mit allen Einrichtungen zugänglich zu machen, wie von Palcut beschrieben oder anderweitig angemessenerweise von Palcut erwartet, um Palcut die Aufnahme und ununterbrochene Erbringung der Leistungen zu ermöglichen.
12.4.2. Palcut Informationen zur Verfügung stellen, die von Palcut in angemessener Weise angefordert werden und die für die Leistungserbringung von Palcut relevant sind oder die anderweitig erforderlich sind, damit Palcut seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann.
12.4.3. Palcut anderweitig aktiv in jeder Weise zu unterstützen, die angemessenerweise für die ununterbrochene Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
12.4.4. Strom zur Verfügung zu stellen und persönlich dafür zu sorgen, dass geschultes Personal die gelieferten Produkte an die Stromversorgung des Käufers anschließt, soweit dies für den korrekten Anschluss der Geräte erforderlich ist.
12.5. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß Klausel 12.4 nicht nach, hat der Käufer Palcut für alle daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen zu entschädigen. Palcut ist berechtigt, die Lieferung seiner Leistungen zu verschieben, ohne dass dadurch die in Klausel 7.2 dieser Bedingungen genannte Reklamationsfrist berührt wird.
12.6. Wenn der Käufer die Leistungen von Palcut reklamieren möchte, muss er dies unverzüglich nach Abschluss der Leistung tun. Geschieht dies nicht, verliert der Käufer sein Recht auf Reklamation.
12.7. Ist Palcut der Auffassung, dass die Leistung mangelhaft war, kann Palcut nach eigener Wahl die Leistung erneut vertragsgemäß erbringen oder den Preis für die Leistung anteilig erstatten.
12.8. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, werden dem Käufer die Kosten für Transport, Verpflegung, Unterkunft und sonstige Aufenthaltskosten des Personals von Palcut im Zusammenhang mit der Erbringung der gekauften Leistungen durch Palcut gesondert in Rechnung gestellt.
Abschnitt 2 – Papierprodukte
13.1. Angebote von Palcut müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Angebots schriftlich angenommen werden, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
13.2. Die Annahme durch den Käufer wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Palcut akzeptiert. Die Auftragsbestätigung stellt somit die endgültige Vereinbarung zwischen Palcut und dem Käufer dar. Der Käufer hat unverzüglich zu reklamieren, wenn die Auftragsbestätigung nicht seiner Annahme entspricht.
13.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag nach Erteilung der Auftragsbestätigung zu ändern.
13.4. Palcut behält sich das Recht vor, Zwischenverkäufe zu tätigen, bis die endgültige Auftragsbestätigung eingegangen ist.
13.5. Palcut haftet nicht für Druckfehler, falsche Berechnungen oder andere Fehler in Angeboten.
13.6. Von Palcut mündlich, im Internet, in Prospekten etc. erteilte Auskünfte sind für die Beurteilung der verkauften Ware unerheblich.
13.7. Da Papierprodukte in Aussehen, Oberfläche und Flächengewicht unterschiedlich sein können, dienen Muster nur der Veranschaulichung und stellen keine Garantie für die Qualität oder das Aussehen der endgültigen Lieferung dar.
14.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.
14.2. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind Dienstleistungen im Zu-sammenhang mit den Produkten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Beratung) nicht im Preis enthalten.
14.2.1. Alle Preislisten sind unverbindlich und der vereinbarte Preis wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
14.2.2. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise, die auf den am Tag des Angebots oder der Auftragsbestätigung geltenden Lieferantenpreisen, Wechselkursen, Zöllen und Steuern, einschließlich Ein- und Ausfuhrabgaben, basieren. Palcut behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern, wenn sich die oben genannten Faktoren vor der Lieferung ändern.
15.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (In-coterms 2020) an die Geschäftsadresse von Palcut.
15.2. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Lieferung, unabhängig davon, ob später eine Montage durch Palcut oder andere erfolgt.
15.3. Palcut kann ohne Haftung und auf Wunsch des Käufers bei der Kontaktaufnahme mit dem Frachtführer behilflich sein.
15.4. Wurde eine andere Lieferklausel schriftlich vereinbart, hat der Käufer Transportschäden unverzüglich nach Erhalt sowohl Palcut als auch dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen und auf dem Frachtbrief zu vermerken.
16.1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, insbesondere auf Art/Sorte, Menge, Qualität und eventuelle Transportschäden, um sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte nicht mangelhaft sind.
16.2. Stellt der Käufer bei seiner Prüfung fest, dass die gelieferten Produkte mangelhaft sind, muss er dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung – schriftlich bei Palcut reklamieren. Unterlässt der Käufer dies, so kann er sich später nicht auf Mängel berufen, die er bei seiner Prüfung hätte feststellen müssen.
16.3. Palcut behält sich das Recht vor, Mängel der Lieferung nach eigenem Ermessen entweder durch Nachlieferung oder Nacherfüllung oder durch Gewährung eines anteiligen Preisnachlasses zu beheben.
16.4. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn er darauf zurückzuführen ist, dass die gelieferten Produkte nicht in voller Übereinstimmung mit den Anweisungen von Palcut montiert und/oder verwendet wurden, durch falsche oder unsachgemäße Verwendung, nachlässige Lagerung oder Einwirkung von Witterungseinflüssen wie Feuchtigkeit.
16.5. Bei unwesentlichen Mängeln kann der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten.
16.6. Die Mängelrechte des Käufers erlöschen mit dem Beginn der Montage bzw. dem Beginn der Verarbeitung der gelieferten Produkte durch ihn, spätestens jedoch 180 Tage nach Lieferung.
17.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
17.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem Konto von Palcut unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
17.3. Palcut behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung unter anderem zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.
17.4. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, hat Palcut Anspruch auf Ersatz seiner Inkassokosten, und es werden Zinsen in Höhe von 2 Prozent (%) pro angefangenem Monat ab dem Fälligkeitsdatum berechnet (oder der nach geltendem Recht zulässige Höchstzinssatz, je nachdem, welcher Satz niedriger ist).
17.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Käufer kann Palcut ohne Vorankündigung und unbeschadet sonstiger Rechte den Vertrag kündigen und Ersatz des gesamten Schadens verlangen.
17.6. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Palcut keine Aufrechnung vornehmen.
18.1. Palcut behält sich das Recht vor, sich aufgrund von Lieferproblemen zu verspäten, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, unabhängig von der Ursache. Palcut behält sich außerdem das Recht vor, die Lieferung zu verschieben und neu zu terminieren.
18.2. Der Käufer ist berechtigt, in Bezug auf die verspätete Lieferung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Palcut die Produkte nicht innerhalb von 30 Tagen nach der verschobenen Lieferung gemäß der vorstehenden Klausel liefert. Dies gilt auch dann, wenn Palcut Teillieferungen vornimmt, wobei diese Bestimmung für jede einzelne Lieferung gilt.
18.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen der verzögerten Lieferung andere Verzugsrechte geltend zu machen. Palcut haftet daher auch nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen.
19.1. Gelieferte Produkte können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Palcut zurückgegeben werden.
19.2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erteilt Palcut bei Rücksendung eine Gutschrift unter Abzug von 15 Prozent (%) der Rücksendegebühr und unter Abzug der Frachtkosten, sofern diese von Palcut getragen wurden.
20.1. Palcut ist für die Produkthaftung gemäß dem geltenden dänischen Produkthaftungsgesetz verantwortlich, soweit hierauf nicht vertraglich verzichtet werden kann. Palcut lehnt in der gegenseitigen Beziehung zwischen Palcut und dem Käufer die Haftung für Schäden auf anderer Grundlage ab.
20.2. Palcut haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch gelieferte Produkte nach der Lieferung und im Besitz des Käufers verursacht werden. Palcut haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, in die Produkte des Käufers eingebaut sind.
20.3. Wenn Palcut gegenüber einem Dritten für die oben genannten Schäden haftbar gemacht wird, muss der Käufer Palcut schadlos halten.
20.4. Macht ein Dritter gegenüber einer der Parteien Schadensersatz für die oben genannten Schäden geltend, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
20.5. Palcut und der Käufer sind gegenseitig verpflichtet, vor dem Gericht oder Schiedsgericht zu erscheinen, das sich mit Schadensersatzansprüchen befasst, die gegen einen von ihnen aufgrund von Schäden, die durch gelieferte Produkte verursacht worden sein sollen, gemäß den Vorschriften zur Produkthaftung erhoben werden. Die Haftung zwischen Palcut und dem Käufer wird jedoch gemäß Klausel 25.0 der vorliegenden Bedingungen geregelt.
21.1. Gewährt der Hersteller oder der Lieferant von Palcut dem Käufer erweiterte Garantien, so sind diese gegenüber Palcut nicht einklagbar.
22.1. Der Schadensersatzanspruch von Palcut gegen den Käufer ist auf den Rechnungsbetrag der verkauften Ware begrenzt.
22.2. Palcut haftet nicht für Betriebsverluste, Gewinneinbußen, Einnahmeverluste, Zeitverluste oder andere indirekte Verluste, die sich aus der Produkthaftung, Verzögerungen oder Mängeln an den verkauften Waren ergeben.
23.1. Palcut behält sich sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte nach geltendem Recht vor. „Rechte an geistigem Eigentum“ sind alle „imateriellen und materiellen Eigentumsrechte“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte in Bezug auf Erfindungen, Patente, Patentanmeldungen, Domänennamen und Know-how für alle Produkte, Verfahren, Methoden, Maschinen, Produktion, Zeichen, technische Zeichnungen oder neue oder nützliche Verbesserungen daran, sowie Urheberrechte, Markenrechte und alle Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Software und Aufbau und Eigenschaften von Komponenten.
24.1. Palcut haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Palcut, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die die Ausführung einer Bestellung oder den Transport zum Lieferort verhindern oder erschweren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe und Arbeitsniederlegungen (einschließlich globaler und lokaler Streiks und/oder Aussperrungen), Brände, Kriege, Unruhen, Blockaden, Quarantänen, Betriebsstörungen, zivile Unruhen, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Devisenbeschränkungen, Verkehrsstörungen, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Betriebsstörungen oder andere ähnliche Umstände, die die Leistung eines Subunternehmers an Palcut beeinträchtigen.
24.2. Bei Vorliegen der vorgenannten Umstände wird die Lieferung so lange aufgeschoben, wie das betreffende Hindernis andauert. Palcut wird den Käufer schriftlich über den Eintritt und die Beendigung des Hindernisses informieren.
24.3. Palcut behält sich das Recht vor, im Falle eines Lieferantenausfalls oder bei Vorliegen der oben beschriebenen Umstände den Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen.
25.1. Alle Streitigkeiten zwischen Palcut und dem Käufer, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder die Gültigkeit des Vertrags, werden vom See- und Handelsgericht in Kopenhagen oder – falls die Streitigkeit nicht in den Zuständigkeitsbereich des See- und Handelsgerichts fällt – von dem zuständigen Gericht am Sitz von Palcut entschieden.
25.2. Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag findet dänisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
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